Abrechnung unserer Leistungen
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH). Es ist uns nicht gestattet Pauschalbeträge zu berechnen, daher sind die Kosten für eine osteopathische Behandlung abhängig von der individuell durchgeführten Behandlung und Ihrer Krankenversicherung.
Viele Krankenkassen gesetzliche und ein großer Teil der privaten Krankenkassen bezuschussen die osteopathische Therapie.
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor ihrem Osteopathie Termin unter welchen Voraussetzungen Ihrer Krankenversicherung Leistungen übernimmt.
Ausfallgebühren:
Wir stellen Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt worden sind, sowie nicht wahrgenommene Termine, mit vollem Betrag in Rechnung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter (Angaben ohne Gewähr):
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Behandlungskosten gesetzliche Krankenversicherung:
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung von ungefähr 45 Minuten liegen bei gesetzlich versicherten Patienten bei ca. 80-90 Euro. Es ist uns nicht gestattet Pauschalbeträge zu berechnen, daher sind die Kosten abhängig von der individuellen Behandlung.
Private Krankenversicherung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH). Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen großen Teil der Kosten für Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.
Behandlungskosten private Krankenversicherung:
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung von ungefähr 45 Minuten liegen bei Privatpatienten bei ca. 90-100 Euro. Es ist uns nicht gestattet Pauschalbeträge zu berechnen, daher sind die Kosten abhängig von der individuellen Behandlung.